Unkrautbekämpfung: Alternativen zum Herbizid-Einsatz

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Mulch-Wirkung (v. l.): unbehandelt, Sägespäne, TerrAktiv Containermulch und Pinienrinde. Foto: Heinrich Beltz

Die Bekämpfung von Unkräutern ist in Container-Kulturen ein Problem. Herbizid-Einsatz birgt Risiken, sowohl für die Umwelt als auch für die behandelten Kulturen, und das Jäten von Hand ist sehr kostenintensiv. Daher besitzen vorbeugende Maßnahmen gegen Unkräuter und Moose in Container-Baumschulen eine besondere Bedeutung. Eine der wichtigsten ist das Mulchen.

Mulchscheiben und Produkte zum Aufstreuen

Eine Mulchabdeckung verringert die Unkrautkeimung auf Substratoberflächen dadurch, dass diese schnell abtrocknen und dass manche Mulchmaterialien außerdem ungünstige chemische Eigenschaften besitzen. Als Mulchscheiben werden zurzeit die AW-Disk sowie die Wecult-Mulchscheibe angeboten. Grundsätzlich müssen sie exakt auf den Topf passen, und beim Topfen muss ein Gießrand von etwa 0,5 Zentimetern gelassen werden. Beide wirken gut, sind aber verhältnismäßig teuer.

Deutlich preisgünstiger sind lose Schüttmaterialien, die auf die Substratoberfläche aufgestreut werden. Dazu sollte die Substratoberfläche möglichst eben sein und für die Mulchschicht – je nach Höhe – ein gewisser Topfrand bleiben. An Topfmaschinen können dafür Topflochbohrer mit „Pinseln“ oder der Topflochbohrer „Ablator“ eingesetzt werden. Die Mulchschicht sollte, je nach Topfgröße, etwa 20 bis 30 Millimeter dick sein. Dabei wird übrigens ein Teil (etwa 20 Prozent) des Substrats eingespart, in vielen Fällen ist die Mulchauflage also gleichzeitig ein Beitrag zur Torfeinsparung.

Für das Aufstreuen von losem Mulch haben sich Maschinen bewährt, die im Anschluss an die Topfmaschine aufgestellt werden und das Material von einer Seite auf die Substratoberfläche schütten. Dabei dreht sich der Topf, sodass die gesamte Fläche bis zum Topfrand gefüllt wird. Manche Materialien wie Pinienrinde oder Blähton verkleben nicht und können daher leicht von der Topfoberfläche herunterfallen, wenn die Pflanzen durch Wind umgeworfen oder beim Versand liegend gepackt werden. Das wird besonders von Abnehmern aus dem Gartencenter-Bereich kritisch gesehen, die Schäden an ihren Kassenbändern befürchten.

Düngung und Bewässerung von gemulchten Pflanzen anpassen

Die Düngung von gemulchten Pflanzen erfolgt am besten durch Punktdüngung oder ins Substrat eingemischte Depotdünger. Wenn flüssig gedüngt wird oder Depotdünger aufgelegt werden, verkürzt dies die Wirkung organischer Mulchmaterialien. Außerdem kann durch eine mögliche Stickstoff-Immobilisierung die Wirkung der Dünger vermindert werden. Durch die Abdeckung der Substratoberfläche ist während der Kultur die Kontrolle der Substratfeuchte schwieriger, da die Mulchschicht schon abgetrocknet ist, wenn das Substrat noch feucht ist. Außerdem wird durch Mulchauflagen die Wasserverdunstung reduziert, sodass zumindest zu Kulturbeginn deutlich weniger beregnet werden muss. Der Wasserbedarf ist durch das Fühlen der Substratfeuchte oder Anheben der Pflanze zu bestimmen, sonst besteht die Gefahr, dass die Wurzeln durch zu starke Bewässerung geschädigt werden.

Methoden kombinieren, um Unkraut zu regulieren

Mittlerweile ist der Einsatz sowohl von streubaren Mulchmaterialien als auch von Mulchscheiben in vielen Container-Baumschulen eine Standardmaßnahme. Je nach betrieblichen Erfordernissen werden aber ganz unterschiedliche Methoden und Materialien bevorzugt. Im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes wird Unkraut in der Praxis meist durch eine Kombination aus vorbeugenden kulturtechnischen Maßnahmen (wie etwa Hygiene), mechanischen Maßnahmen (Jäten, Mulchverfahren) und Herbizid-Einsatz reguliert. Ähnlich wie bei Herbiziden lässt die Wirkung zumindest bei organischen Mulchmaterialien mit der Zeit nach, da die Mulchschicht von Mikroorganismen umgesetzt wird. Anfangs liegt sie oft um 90 Prozent, im Spätsommer nimmt sie oft deutlich ab.

► Wie Baumschulen Unkraut auf geschotterten oder gepflasterten Transportwegen in ihren Container-Quartieren ohne Chemie bekämpfen können, lesen Sie in TASPO 37/2020.

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