OLG Düsseldorf spricht Urteil zu Gunsten von Landgard
Auf unsere Anfrage erhielten wir von Landgard folgende Stellungnahme: „Wir können bestätigen, dass sich Landgard vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf rechtskräftig gegen Vitarom durchgesetzt hat. Dazu hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 18. November 2021 ein Urteil zu Gunsten von Landgard gesprochen, in dem die Beendigung der zwischenzeitlichen eigenständigen Vermarktung durch die Vitarom GmbH bestätigt wurde.
Unsere Erzeugerorganisation Obst & Gemüse ist mit der Vermarktung der gesamten Ware der Mitglieder beauftragt. Dies ist für die Mitglieder vorteilhaft, da die Bündelung der Produktion vieler Erzeuger*innen die Voraussetzung dafür ist, große Kund*innen wie den Lebensmitteleinzelhandel zu beliefern. Als im Frühjahr eine Gruppe von Genossenschaftsmitgliedern – die sogenannten ‚Neurather Gärtner‘ – die Kündigung ihrer Anlieferverträge bei Landgard thematisierten, wurde eine interimistische Vorgehensweise vereinbart, wonach diese Genossenschaftsmitglieder ihre Ware selbst vermarkten durften.
Richter heben einstweilige Verfügung gegen Landgard auf
Landgard hat diese interimistische Vorgehensweise im Juni 2021 gekündigt, worauf Vitarom mit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung gegen Landgard reagiert hat. Diese hat das OLG Düsseldorf jetzt aufgehoben und Landgard in dem Verfahren vollumfänglich Recht gegeben.
Nach dem Urteil war die Kündigung der interimistischen Vorgehensweise durch Landgard rechtens. Damit ist wieder das normale rechtliche Binnenverhältnis innerhalb der Erzeugerorganisation Obst & Gemüse hergestellt, wonach die angeschlossenen Erzeuger*innen für die Dauer ihrer Mitgliedschaft über Landgard zu vermarkten haben. Unsere Kund*innen aus dem LEH haben von der zwischenzeitlichen Lösung ohnehin nichts gespürt, da die Genossenschaftsmitglieder ihre Ware auch während dieser Phase bei uns angeliefert sowie unsere Abwicklungsplattformen und -Logistik genutzt haben.
Schadensersatzansprüche gegen Vitarom werden geprüft
Die Frage, ob Landgard aufgrund der zwischenzeitlich erwirkten Verfügung, die nun vom OLG ‚kassiert‘ worden ist, Schadensersatzansprüche gegen Vitarom erheben kann, wird aktuell geprüft. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns über dieses Statement hinaus nicht weiter zu diesem Vorgang äußern werden.“