Verbändebündnis appelliert an Bundesregierung
Das Verbändebündnis, zu dem auch der Zentralverband Gartenbau (ZVG) gehört, besteht aus insgesamt über 20 Branchenverbänden aus Agrar-, Gartenbau- und Ernährungswirtschaft. Das am 25. Juli 2018 gefasste Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den neuen Züchtungstechniken (NZT) besagt, dass alle Pflanzen, die mithilfe der NZT erzeugt werden, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nach EU-Gentechnikrecht zu behandeln sind. Auch zwei Jahre nach dem Urteil führt diese wissenschaftlich nicht begründete Einstufung der NZT weiterhin zu praktischen Problemen für Wissenschaft und Wirtschaft in Deutschland und in Europa. Das Verbändebündnis appelliert zwei Jahre nach dem Urteil an die deutsche Bundesregierung, sich über die EU-Ratspräsidentschaft hinaus dafür einzusetzen, dass das EU-Gentechnikrecht an den Stand der Wissenschaft angepasst wird.
Potentiale der NZT ausschöpfen
Die Verbände verweisen stattdessen auf die Potentiale, die durch Nutzung innovativer Züchtungstechnologien ausgeschöpft werden können. Mit ihrer Hilfe könnten Ernteausfälle infolge des Klimawandels minimiert und der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln optimiert werden. Damit würden Ressourcen geschont und die Grundlage für eine ausreichende und nachhaltige Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln gestärkt werden. Mit dem European Green Deal und der Farm-to-Fork-Strategie habe die EU-Kommission ihre Vision von einer nachhaltigeren Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion formuliert, allerdings wirke das vor zwei Jahren beschlossene Urteil des EuGH zu den NZT dem nach wie vor entgegen. Eine Anwendung dieser Innovationen in der europäischen Landwirtschaft und im Gartenbau ist damit de facto unmöglich.
„Wettbewerbsverzerrung zu Lasten Europas verhindern“
„Durch Nutzung innovativer Züchtungstechnologien hätte Europa dagegen die Chance, Maßstäbe für Nachhaltigkeit zu setzen. So könnte unsere Landwirtschaft effektiver klimatische Ertragsrisiken mindern, Ressourcen schonen sowie die Biodiversität fördern“, betont Thorsten Tiedemann als Grain-Club-Vorsitzender im Namen aller unterzeichnenden Verbände. Gleichzeitig würde damit die Grundlage für eine ausreichende und nachhaltige Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln aus Europa gestärkt. Über die EU-Ratspräsidentschaft habe die deutsche Bundesregierung daher die Chance, sich dafür stark zu machen, das EU-Gentechnikrecht an den Stand der Wissenschaft anzupassen. Pflanzen, die sich nicht von klassisch gezüchteten unterscheiden, sollten nicht als GVO reguliert werden, lautet daher die Forderung der Verbände. „Eine Gleichbehandlung international gehandelter Produkte ist dringend erforderlich, um eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten Europas zu verhindern. Die Agrar- und Ernährungswirtschaft braucht Rechtssicherheit und zukunftsfähige Perspektiven“, so Tiedemann abschließend.
Die Verbände suchen den Dialog mit Politik und Gesellschaft und organisieren daher zwei digitale Veranstaltungen mit hochrangiger Besetzung:
- Ende September 2020 zum Thema Internationaler Handel und Versorgungssicherheit
- Anfang November 2020 zum Thema Beitrag der NZT zur Erreichung der Klimaziele des Green Deal im Kontext der Farm-to-Fork-Strategie sowie der Biodiversitätsstrategie der Europäischen Kommission
Sie sind herzlich eingeladen, teilzunehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.