Verbandskästen in Betrieben aufrüsten

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Für Verbandskästen in Betrieben gelten neue Vorschriften. Foto: herbert2512/ Pixabay

Wie in Fahrzeugen, so gilt auch in Betrieben das Vorhandensein von Verbandskästen. Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) kürzlich mitteilte, haben sich die Anforderungen an die Inhalte geändert. Neue Materialien sind vorgeschrieben und Mengen wurden verändert, um etwaige Bußgelder zu vermeiden, lohnt sich die Kontrolle der Verbandskästen.

Neuerungen der Inhalte von Verbandskästen

Bereits seit 1. November 2021 gelten neue Normen für Verbandskästen in Betrieben, diese Neuerungen betreffen sowohl die kleinen Verbandskästen nach DIN 13157 als auch für die großen nach DIN 13169 in den Betrieben. Doch was genau wurde in den Vorschriften geändert? Hier gibt die SVLFG eine Übersicht, demnach wurde die Anzahl der Wundschnellverbände erhöht. Diese Materialien gehören zu den am häufigsten verwendeten Verbandsmaterialien bei der Ersten Hilfe und wurden daher aufgestockt. Zusätzlich aufgenommen wurden außerdem Hautreinigungstücher. Diese sind bereits seit einigen Jahren in KFZ-Verbandskästen Vorschrift und sollten nun auch in den Verbandskästen in den Betrieben enthalten sein. Auch hier zeigt Corona Einfluss, denn ebenfalls vorgeschrieben sind mittlerweile zwei Gesichtsmasken, die neben den bereits seit Jahren etablierten Erste-Hilfe-Handschuhen den Eigenschutz des Ersthelfers erhöhen.

Ein großer oder zwei kleine

Nun gilt es, noch die Frage zu klären, wer einen großen und wer kleine Verbandskästen vorhalten muss. Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung generell nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Generell gilt dabei, dass Betriebe, die über einen großen Verbandskasten verfügen müssen, alternativ auch auf zwei kleine Verbandskästen zurückgreifen können. Bis auf die Anleitung zur Ersten Hilfe und die Verbandsschere umfasst der große Verbandskasten exakt den Inhalt von zwei kleinen Kästen. Es empfiehlt sich laut SVLFG vor allem in größeren Betriebsstätten auf die Lösung mit zwei kleinen Verbandskästen zurückzugreifen, da die Erste-Hilfe-Materialien so besser im Betrieb verteilt werden und im Notfall so schneller greifbar sind.

Aufrüsten statt neu kaufen

Laut SVLFG gelte für besonders kleine Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten weiterhin eine Ausnahmeregelung. Hier kann alternativ auch ein KFZ-Verbandskasten verwendet werden. Ein solcher muss dann sowohl in den Betriebsfahrzeugen als auch in der Betriebsstätte vorhanden sein. Sind die vorhandenen Verbandskästen noch haltbar, müssen diese nicht gänzlich ersetzt werden. Verschiedene Shops bieten Aufstockungssets an, um die vorhandenen Kästen gesetzeskonform aufzurüsten.

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