Verstoß gegen Verpackungsgesetz veröffentlicht

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Das erste Fallbeispiel der ZSVR betrifft ein Gartencenter mit angeschlossenem Versandhandel. Foto: Jens P. Raak / Pixabay

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) veröffentlicht ab sofort Fallberichte, um Sachverhalte zu Verstößen gegen das Verpackungsgesetz transparent darzulegen und rechtswidriges Verhalten schneller zu identifizieren und abzustellen. Als erstes Fallbeispiel wurde nun der Verstoß eines Gartencenters mit angeschlossenem Versandhandel veröffentlicht.

Erstes Fallbeispiel „Gartencenter“ veröffentlicht

Der erste vorliegende Fallbericht stellt die zentralen Fakten in Bezug auf die Verpackungsmengen für das Bezugsjahr 2018 in einem anonymen Gartencenter mit angeschlossenem Versandhandel zusammen. Das Gartencenter ist laut ZSVR Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen in erheblichem Umfang. Mit Überschreitung der Schwellenwerte nach § 11 VerpackG zähle das konkrete Gartencenter zu einem der rund 5.000 größten Inverkehrbringer von Verpackungen in Deutschland. Zu den systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gehören Verkaufspackungen für Pflanzen und Stauden, von Pflanzenerde, Torf und Rindenmulch bis zu einer Füllgröße von 1.000 Kilogramm, sowie Versandverpackungen aller Art für die genannten Produkte. Als Hersteller ist das Gartencenter zur Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung an die Zentrale Stelle sowie zur Abgabe einer jährlichen Vollständigkeitserklärung verpflichtet, was im vorliegenden Fall für das Bezugsjahr 2018 nicht komplett erfolgte.

Gartencenter versäumte Systembeteiligung und Vollständigkeitserklärung

Das Gartencenter hat sich als Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes mit drei Eigenmarken zwar korrekt bei der ZSVR im Verpackungsregister LUCID registriert, dennoch wurde versäumt, seine Verpackungsmengen für das Bezugsjahr 2018 bei einem oder mehreren Systemen zu beteiligen. Wegen der Überschreitung der Schwellenwerte bei den von ihm in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen war das Gartencenter zur Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung in LUCID für das Bezugsjahr 2018 verpflichtet, was ebenfalls versäumt wurde. Dementsprechend hat die ZSVR den Verstoß an die zuständigen Landesvollzugsbehörden weitergeleitet. Diese sind dann im nächsten Schritt für das Bußgeldverfahren zuständig.

ZSVR will Informationspflicht nachkommen

„Mit der Veröffentlichung von Fallberichten kommen wir unserer Informationspflicht nach und stellen sicher, dass die Unternehmen ihrer Produktverantwortung nachkommen.“, erklärt Gunda Rachut, Vorstand Zentrale Stelle Verpackungsregister und resümiert: „Recycling gibt es nicht zum Nulltarif, es braucht einen gesunden Markt. Nur wenn wir dafür sorgen, dass die Finanzierung fair und gerecht von allen Verpflichteten übernommen wird, können die Ziele des VerpackG erreicht werden.“

ZSVR kontrolliert Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen

Verpackungen stellen immer dann ein Umweltproblem dar, wenn sie überflüssig oder zu groß sind, oder eben nicht ordnungsgemäß recycelt werden. Daher müssen Hersteller und Händler die flächendeckende Erfassung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen sicherstellen, was im Verpackungsgesetz, welches seit 1. Januar 2019 gilt, geregelt ist. Wahrgenommene Produktverantwortung zeige sich demnach dadurch, dass sich Unternehmen im Verpackungsregister LUCID registrieren und einen Systembeteiligungsvertrag mit einem (dualen) System abschließen. „Nur wer für jede Verpackung die finanzielle Verantwortung für die Entsorgung trägt, denkt über Vermeidung und besseres Recycling nach“, so Rachut. Die Sicherstellung der Umsetzung der Produktverantwortung für Verpackungen ist die Kernaufgabe der ZSVR.

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