Nicht Klöckner lässt Pflanzenschutzmittel zu, sondern BVL
Als falsch bezeichnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) darin beispielsweise die oftmals getätigte Aussage, dass Klöckner 18 neue Ackergifte zugelassen habe, „die unsere Bienen töten“. Denn zuständig für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sei einzig das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und nicht die Bundeslandwirtschaftsministerin.
„Das BVL hat für 18 Pflanzenschutzmittel eine befristete Zulassung bis zum 31. Dezember 2019 erteilt – davon für eines, das den Wirkstoff Glyphosat enthält und für das eigentlich sogar bis 15. Dezember 2023 eine Zulassung möglich gewesen wäre“, schreibt das BMEL. In die befristete Zulassung aufgenommen worden seien zudem die vom Umweltbundesamt (UBA) angeregten sofort wirksamen Anwendungsbestimmungen.
„Keine unvertretbaren Auswirkungen auf Bienen“ bei sachgerechter Anwendung
Darüber hinaus hätten laut BMEL das Julius-Kühn-Institut (JKI) und das UBA für alle 18 zugelassenen Pflanzenschutzmittel die Wirkung auf Bestäuber geprüft. „Werden die Pflanzenschutzmittel sachgerecht angewendet, sollte es keine unvertretbaren Auswirkungen auf Bienen geben“, betont das Bundeslandwirtschaftsministerium.
Des Weiteren wurde in mehreren Medien-Veröffentlichungen darauf hingewiesen, dass über hundert weitere Pestizide bereits auf der Warteliste stünden und man schnell agieren müsse, „damit die nicht auch noch durchgewinkt werden“. Dieser Auffassung widerspricht das BMEL vehement, denn jedes Pflanzenschutzmittel werde gemäß den EU-Vorschriften gründlich geprüft „und nur dann zugelassen, wenn es die strengen gesetzlichen Anforderungen erfüllt.“
Umweltbundesamt hat Zulassung laut BMEL zugestimmt
Diese „gründliche Risikobewertung“ erfolge durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Julius Kühn-Institut und das Umweltbundesamt.
Auch gegen den Vorwurf, dass das Veto von Bundesumweltministerin Schulze gegen die jüngste Zulassung der 18 Pflanzenschutzmittel übergangen wurde und dies einen klaren Rechtsbruch bedeute, wehrt sich das BMEL.
„Das UBA, das zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums (BMU) gehört, ist nicht gegen die Zulassung der Pflanzenschutzmittel, sondern hat diese einvernehmlich erteilt, das heißt es hat zugestimmt. Es gibt hier keinen Rechtsbruch“, stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium klar.
Unterschiedliche Auffassungen für die Zeit ab 1. Januar 2020
Unterschiedliche Auffassungen würden allerdings für die Zeit ab dem 1. Januar 2020 herrschen, wie das BMEL zugibt. „Das UBA möchte hier eine faktische Flächenstilllegung von zehn Prozent der Betriebsfläche, wenn die genannten Pflanzenschutzmittel angewendet werden“, so das Bundeslandwirtschaftsministerium – und diese Auflage sei tatsächlich rechtswidrig.