Heizwert ist nicht gleich Heizwert
Ein Vergleich der verschiedenen Energieträger kann deutliche Kostenvorteile bringen. […] Ein Beispiel für eine Bewertung: Vergleicht man den Hackschnitzelpreis von beispielsweise 24 Euro je Schüttraummeter (Srm) mit einem Ölpreis von beispielsweise 1,27 Euro je Liter, so wird schnell deutlich, dass die Wärmekosten für Öl mit 147 Euro je Magawattstunde (MWh) mehr als dreimal so hoch sind wie die für Hackschnitzel mit 44 Euro je MWh. Die Wärmekostendifferenz beträgt damit in diesem Beispiel 103 Euro je MWh (147 minus 44 Euro je MWh). Da die Investitionskosten aber gerade bei alternativen Energieträgern wie Hackschnitzeln einen großen Teil ausmachen, sollten diese in den Überlegungen Berücksichtigung finden.
Hackschnitzelheizung: Was ist bei der Investition zu bedenken?
Was ist zu beachten, wenn man in eine Hackschnitzelheizung investieren möchte? Für die Grundlast reichen rund 35 bis 50 Prozent der im Betrieb benötigten Heizleistung (KW). Damit lassen sich etwa 80 bis 90 Prozent des Jahresenergiebedarfs decken. Wichtig zu bedenken sind dabei:
- Hohe Investitionskosten (Gebäudekosten nicht vergessen)
- Hoher Platzbedarf für Kessel, Lager und Pufferspeicher
- Ist ein Radlader vorhanden?
- Ein feuchter Abgaswärmetauscher wird (nur beim Förderprogramm Prozesswärme) benötigt.
- Hoher Arbeitsaufwand
- (rund 130 Stunden im Jahr)
- Eine räumliche Nähe des Hackschnitzellieferanten ist sinnvoll, ebenso genügend Liefermenge. Statt 30.000 Litern Öl benötigt man in etwa 480 Kubikmeter beziehungsweise Srm Hackschnitzel.
- Bei Anlagen über einem 1 MW sind die Genehmigungszeiten oft besonders lang.
- Kleine Anlagen haben in der Regel hohe Anforderungen an Brennstoffqualität.
- Welche Zuschüsse sind möglich?
Was lässt sich also tun?
Um bei der Entscheidung für oder gegen eine Hackschnitzelheizung etwas Licht ins Dunkel zu bringen, reichen oft schon grobe Richtwerte, um die Situation besser einstufen zu können. Zwei Tabellen im Download (hier geht's zu Tabelle 1 und hier finden Sie Tabelle 2) geben einen groben Richtwert der maximal möglichen Investitionskosten bei acht Jahren Armortisation, je nach Verbrauch und Wärmekostendifferenz zwischen bestehendem und geplanten Energieträger. Sie berücksichtigen dabei einen Zuschuss von 35 Prozent und eine Abdeckung durch den Grundlastenergieträger von 80 Prozent. Betriebe werden die Wärmekostendifferenz für acht Jahre nicht exakt abschätzen können, aber sie können mit den Werten spielen und sehen, wie sich die Wärmekostendifferenz auswirkt.