Anzahl an Trauergästen weiter erhöht
Trauernde hatten es zu Beginn der Corona-bedingten Einschränkungen nicht leicht, Abschied zu nehmen. Zunächst waren Bestattungen nur im engsten Familienkreis, später auch mit einigen wenigen Personen zusätzlich erlaubt. Im Rahmen neuer Verordnungen zu den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben die einzelnen Bundesländer auch die jeweiligen Vorschriften zur Teilnahme an Bestattungen beziehungsweise Trauerfeiern weiter gelockert. Diese Lockerungen betreffen vor allem die jeweils zugelassene Zahl an Personen, die erweitert wurde. Jedoch gibt es hier gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.
Anzahl der Teilnehmer abhängig von Bundesland
Die entsprechenden Erlasse der Bundesländer unterscheiden sich vor allem in dem Punkt maximale Anzahl von Trauergästen doch erheblich. Einige Bundesländer verzichten ganz auf bestimmte Höchstgrenzen bei der Teilnehmeranzahl bei Trauerfeiern und verweisen nur auf die Einhaltung bestimmter Abstands- und Hygienevorschriften sowie auf Regelungen zur Kontaktverfolgung. In anderen Ländern wie etwa Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt etwa gelte eine Beschränkung von bis zu 1.000 Gästen im Freien. Strikter sieht es da in Rheinland-Pfalz aus, wo lediglich „Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, Verwandte ersten Grades, weiterer Hausstand und weitere Personen abhängig von vorhandener Fläche (geschlossene Räume)“, beziehungsweise 350 Personen im Freien zugelassen sind. Eine aktuelle Übersicht in Tabellenform bietet die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas auf seiner Website als PDF zum Download an.
Anwendung der Vorschriften durch örtliche Behörden
Die konkrete Ausgestaltung und Anwendung der Vorschriften der Bundesländer obliege allerdings den zuständigen Behörden vor Ort. Was dort möglich ist, hänge unter anderem von den räumlichen Gegebenheiten auf den jeweiligen Friedhöfen ab. Eine rechtzeitige Absprache mit den jeweiligen Bestattungsunternehmen und der Friedhofsverwaltungen sei laut Aeternitas ratsam.