Wie sich kleine und mittlere Unternehmen Patente sichern

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Kreative Ideen können einem Unternehmen zum Durchbruch verhelfen. Manch einer revolutioniert mit seiner Erfindung sogar den Markt. Deshalb ist es empfehlenswert, für gute Einfälle möglichst früh ein Patent zu beantragen – andernfalls muss der Erfinder mit zahlreichen Nachahmern rechnen oder ein Mitbewerber sichert sich das gewerbliche Schutzrecht für die Idee.

Warum muss ein Patent angemeldet werden?

Manche Erfindungen brauchen Zeit, bis sie zu einer lukrativen Geschäftsidee werden. Um zu vermeiden, dass währenddessen die Konkurrenz dieselbe Idee zur Reife bringt, sollten sich die Erfinder ihren Einfall schützen lassen. „Das Patent ist das Schutzrecht auf eine technische Erfindung, die gewerblich eingesetzt werden kann“, informiert Peter Meier, Experte von der Nürnberger Versicherung. Wer seine Geschäftsidee zum Patent anmeldet, schützt es bis zu 20 Jahre vor einer Nachahmung. Während dieser Zeitspanne hat der Patentinhaber das exklusive Recht, seine Erfindung zu verwerten. „Gerade für Start-ups kann ein Patent ein Vorteil in der Verhandlung mit Investoren sein“, ergänzt Meier.

Für die Erteilung des Patentschutzes ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig, das jährlich rund 68.000 Anmeldungen verzeichnet. Damit die eingereichte Idee die eingehende Prüfung des Amtes passiert, sollte sie einige Voraussetzungen erfüllen: Die Erfindung darf vor dem Anmeldetag weder verwendet, eingesetzt noch öffentlich präsentiert worden sein, beispielsweise auf einer Messe. Ob die Erfindung bereits patentiert ist, lässt sich mit der Recherche-Datenbank DESPATISnet herausfinden. Zudem muss die Idee das Kriterium „Erfinderische Tätigkeit“ erfüllen. Das heißt, die Erfindung darf für den Fachmann auf dem Gebiet und angesichts des aktuellen Stands der Technik nicht naheliegend sein. Dritte wichtige Voraussetzung: Die Geschäftsidee muss praktisch einsetzbar sein, also als Basis für ein Geschäftsmodell dienen. „Daher achten Investoren bei jungen Unternehmen oft darauf, ob hinter der Geschäftsidee ein Patent steckt“, so Meier.

Anmeldung beim Patentamt – für Deutschland, Europa oder weltweit

Erfüllt die Idee die oben genannten Voraussetzungen, kann der Anmeldeprozess beim DPMA starten. Einen guten Überblick über die Anforderungen für die Anmelde-Unterlagen bietet das DPMA auf seiner Webpage. Wer seinen Patentschutz über Deutschland hinaus ausweiten möchte, kann das entweder über eine Einzelanmeldung in einem anderen Land machen oder aber für Europa beim europäischen Patentamt (EPO). Für einen internationalen Patentschutz kann der Antragssteller seinen Antrag ebenfalls an das DPMA schicken. Es leitet ihn dann an die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) weiter, welche das internationale Verfahren steuert.

Allerdings hat der Geltungsbereich eines Patents Einfluss auf die Kosten, wie der Experte der Nürnberger Versicherung zu bedenken gibt: „Internationale Patente sind teurer, was unter anderem an der umfangreicheren Recherchearbeit liegt.“ Ein zweiter großer Kostenfaktor ist die Laufzeit, denn Patente müssen jährlich verlängert werden. Damit der Patentschutz möglichst lückenlos ist, empfiehlt es sich, bei der Anmeldung einen Patentanwalt hinzuzuziehen. „Unternehmen können für diese Beratung eine staatliche Förderung beantragen – etwa beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie“, so Meier.

Versicherung für Rechtsschutz bei Patentverletzungen

Kreative Köpfe gibt es nicht nur in Forschungsabteilungen großer Konzerne, sondern auch in kleineren Betrieben und Start-ups. „Kommt es zu einem Rechtsstreit um eine Erfindung, kann das Verfahren schnell teuer werden und schlimmstenfalls die Existenz von kleinen und mittleren Unternehmen bedrohen“, warnt der Experte. Bei der Nürnberger Versicherung schützt im Bereich der Rechtsschutzversicherungen der Patent-Rechtsschutz umfassend vor diesem finanziellen Risiko. „Die Versicherung greift, wenn andere klagen, weil die eigene Erfindung ungewollt Ähnlichkeit zu bereits existierenden Angeboten aufweist“, erläutert Meier. Der erweiterte Tarif deckt darüber hinaus Klagen ab, mit denen das eigene Patent vor Nachahmern geschützt werden soll. Neben Patenten sind auch Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Designs und Marken versichert, wenn diese beim DPMA angemeldet wurden.

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