Anhörung zur Lebensmittelverschwendung
Zum Thema Lebensmittelverschwendung tagte der Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft in einer Anhörung, nachdem ein Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen der nationalen Strategie gegen Lebensmittelverschwendung für alle Stufen der Wertschöpfungskette gestellt wurde. Dieser sehe vor, verbindliche Reduktionsziele sowie Sanktionsmöglichkeiten zu vereinbaren. Laut Angaben des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) seien die Verbraucherpreise für Obst und Gemüse im April 2020 gegenüber dem Vorjahr erheblich gestiegen. Für Obst zahlten Verbraucher demnach elf Prozent mehr als im Vorjahr, für Gemüse waren es 6,5 Prozent. Im Mai 2020 lag die Teuerungsrate für Obst bei 10,5 Prozent, bei Gemüse lag sie bei 2,7 Prozent.
ZVG mahnt faire Handelspraktiken an
Beim ZVG warnten die Bundesfachgruppen Gemüse und Obstbau davor, heimisches Obst und Gemüse zu verramschen. Anlässlich der erwähnten Anhörung im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zum Thema Lebensmittelverschwendung verweisen die Bundesfachgruppengeschäftsführer Laura Lafuente und Joerg Hilbers auf den hohen Stellenwert der heimischen Produktion von Obst und Gemüse und mahnten in diesem Zusammenhang faire Handelspraktiken in der Lebensmittelkette an. Somit kann ein wichtiger Beitrag gegen Lebensmittelverschwendung geleistet werden. „Die Verbraucher honorieren eine nachhaltige und sozial verantwortliche Produktion von Obst und Gemüse“, betonen Lafuente und Hilbers, was nicht zuletzt an den gestiegenen Lebensmittelpreise im Zuge der Corona-Pandemie zu erkennen sei, so der ZVG in einer Meldung.
Obst und Gemüse dürfe nicht zu Billigware werden
Akzeptanz und Wertschätzung seien für alle Handelspartner in der Lebensmittelkette wichtig, betonen die beiden Geschäftsführer. Obst und Gemüse dürfe demnach keinesfalls zu Billigware werden. In diesem Zusammenhang erinnern Lafuente und Hilbers nochmals an die anstehende Umsetzung der Richtlinie zu Unlauteren Handelspraktiken (UTP) in deutsches Recht. Zudem bekräftigen sie die Forderung der Verbände, problematische Praktiken des Einzelhandels zu unterbinden. Dazu zählen kurzfristige Stornierungen, einseitige rückwirkende Änderungen der Liefervereinbarung oder verspätete Zahlungen für verderbliche Waren nach Ablauf des Lieferzeitraums.