Mindestlohn von zwölf Euro bereits ab Oktober geplant
Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns (derzeit 10,45 Euro) auf zwölf Euro pro Stunde war eines der zentralen Wahlkampfversprechen der SPD und nachfolgend auch Bestandteil des Koalitionsvertrags zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Jetzt hat das Bundesarbeitsministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, laut dem die Erhöhung schon zum 1. Oktober 2022 umgesetzt werden soll. In den Jahren danach soll wieder die sogenannte Mindestlohnkommission über die Höhe des Mindestlohns entscheiden, berichtet das ARD-Hauptstadtstudio, dem der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorliegt. Wie das ARD-Hauptstadtstudio weiter meldet, kämen durch die Anhebung des Mindestlohns laut Gesetzentwurf auf Arbeitgeber rund 1,63 Milliarden Euro höhere Kosten zu. Arbeitgebervertreter hätten daher bereits angekündigt eine Klage gegen das geplante Gesetz zu prüfen.
Zentralverband Gartenbau fordert zeitlichen Aufschub
Kritik an der geplanten Erhöhung des Mindestlohns bereits in diesem Jahr hat auch der Zentralverband Gartenbau (ZVG) geäußert. Wie der Verband mitteilt, weist ZVG-Präsident Jürgen Mertz in einem Schreiben an Bundesarbeitsminister Heil und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf die unverhältnismäßigen, nicht planbaren Belastungen für produzierende Gartenbau-Betriebe hin, die mit der Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro einhergingen. „Da sich diese Kostenbelastung nicht in den Preisverhandlungen mit dem Handel widerspiegeln konnte, müssten unsere Produzenten je nach Anbaukultur bis zu 25 Prozent Lohnkostensteigerung allein stemmen“, so Mertz. Der ZVG fordere deshalb von der Politik einen zeitlichen Aufschub, da sonst viele Betriebe in Liquiditätsprobleme geraten und damit vor kaum lösbaren Herausforderungen stünden.
Anhebung erhöht Druck auf heimische Produzenten zusätzlich
Wie der Zentralverband Gartenbau weiter ausführt, stehen die Betriebe bereits seit Jahren – gerade auch innerhalb der EU – unter enormem Wettbewerbsdruck. Daneben seien die Kosten in den Bereichen Energie und Betriebsmittel sowie durch die CO2-Bepreisung erheblich gestiegen. Laut Koalitionsvertrag wolle die Bundesregierung die regionale deutsche Produktion fördern, erhöhe jedoch durch die kurzfristige und damit nicht einkalkulierbare Anpassung des Mindestlohns noch einmal den Druck auf die heimischen Produzenten. „Ich möchte betonen, dass es hier nicht um die Diskussion von angemessener Entlohnung geht. Aber dafür gibt es die Mindestlohnkommission. Die politische Anhebung des Mindestlohns bedeutet ein erneutes Eingreifen in die Tarifautonomie und konterkariert die Arbeit der Kommission“, so Mertz.