ZVG weist Vergleich mit Fleischindustrie zurück

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Den Vergleich mit der Fleischindustrie und den Bedingungen für Saisonarbeitskräfte wies der ZVG entschieden zurück. Foto: GMH

Anlässlich öffentlich gewordener Missstände in der produzierenden Fleischindustrie wurde das Thema Hygiene- und Arbeitsschutz im Bundestag diskutiert. Von einer Verallgemeinerung distanzieren sich der Zentralverband Gartenbau (ZVG) und die angeschlossenen Fachgruppen deutlich. Auch der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer (VSSE) übte scharfe Kritik.

Arbeitsbedingungen unterscheiden sich „nur unwesentlich“

Der Bundestag habe einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, in dem auf „faire Arbeitsbedingungen und angemessenen Gesundheitsschutz für Beschäftigte in der Fleischbranche und Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft“ gedrängt wird, in die Ausschüsse für Arbeit und Soziales, sowie für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen. Unter anderem wird vorausgesetzt, dass sich die Arbeitsbedingungen von Saisonarbeitskräften „nur unwesentlich“ von den Zuständen in der Fleischbranche unterscheiden. Bundessozialminister Hubertus Heil und Bundesfinanzminister Olaf Scholz haben in einem Schreiben an die Landesminister und Bürgermeister zu dem Thema Stellung bezogen und ernten damit deutliche Kritik. In dem Schreiben heißt es:

„Bei der Einhaltung der Grundsätze des Arbeitsschutzes sind jedoch teils erhebliche Probleme in Betrieben der Fleischwirtschaft und bei der landwirtschaftlichen Saisonbeschäftigung bekannt geworden. Dies dürfte nicht zuletzt auf die häufig prekäre Unterbringungs- und Transportsituation der ausländischen Beschäftigten und die Hygienebedingungen in den Betrieben zurückzuführen sein. Hinzu kommt, dass die Bereiche Fleischwirtschaft und landwirtschaftliche Saisonbeschäftigung besonders anfällig für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sind (z. B. durch Scheinselbstständigkeit, dem Vorenthalten von Sozialabgaben oder der Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns).“

Großes Bedauern beim ZVG über Gleichsetzung

Mit großem Bedauern nahm man beim ZVG die wiederholte Gleichsetzung der Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft mit der Saisonarbeit im Gartenbau und in der Landwirtschaft und damit vor allem auch im Bereich Obst und Gemüse zur Kenntnis. Die Arbeitsbedingungen der Saisonarbeitskräfte seien nicht annähernd vergleichbar mit denen in der Fleischbranche, betonten Christian Ufen, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) im ZVG und Jens Stechmann, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Obstbau. „Der ZVG und die Fachgruppen hatten frühzeitig ein Hygienekonzept für die Unterbringung der Saisonarbeitskräfte und die Arbeitsabläufe erarbeitet“, stellt Ufen klar. Die Sicherheit der Mitarbeiter stand dabei von Anfang an im Fokus. Der BfG-Vorsitzende kritisiert die pauschalen massiven Vorwürfe an die Obst- und Gemüsebranche.

„Wir sind empört darüber, wie man so undifferenziert und unsachlich vorgehen kann. In vielen Punkten widersprechen die Fakten den geäußerten Unterstellungen. Mit diesem Schreiben bringen Herr Minister Heil und Herr Minister Scholz den Anbauern und Anbauerinnen nicht nur Geringschätzung entgegen, sondern diffamiert sie darüber hinaus noch. Das können und wollen wir nicht so stehen lassen. Deswegen haben wir die Bundesminister angeschrieben, um dies richtigzustellen“, betont auch Simon Schumacher, Vorstandssprecher des VSSE und Sprecher für das Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände das Unverständnis des Verbandes über die Äußerungen der Minister.

Hygienekonzept wurde stets mitgetragen

Das von den Bundesministerien gemeinsam mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) und dem Deutschen Bauernverband (DBV) gemeinsam erarbeitete Konzept zur Einreise und Beschäftigung von Saisonarbeitskräften wurde vom ZVG von Anfang an mitgetragen, bekräftigt Stechmann nochmals in aller Deutlichkeit. Es war und sei immer noch unabdingbar, dass die Betriebe die Vorgaben zur Unterbringung und zum Arbeitsschutz strikt einhalten, unterstreichen Ufen und Stechmann. Darauf wurden die Betriebe von den Verbänden nochmals eindrücklich hingewiesen (TASPO Online berichtete). Verstöße gegen die vorgeschriebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen müssen unbedingt geahndet werden.

Zollkontrollen werden begrüßt

Die Kontrollen des Zoll in den Betrieben vom 19. Juli 2020 hingegen wurden von den Bundesfachgruppenvorsitzenden begrüßt. Die wenigen Betriebe, die gegen die Auflagen verstoßen haben, konnten dadurch identifiziert werden. Für das Vergehen einzelner unverantwortlicher Betriebe dürfe aber nicht die Branche in Sippenhaft genommen werden. Zudem werden Saisonarbeitskräfte in Gartenbau und Landwirtschaft direkt bei den Betrieben angestellt und nicht im Rahmen von Werksverträgen, machen Stechmann und Ufen deutlich. Diese Situation mit der Fleischindustrie gleichzusetzen, die oft mit mehreren Subunternehmern arbeite, sei unverantwortlich. Zudem werde Arbeitgeberseitig gestellter oder vermittelter Wohnraum bereits jetzt durch die Arbeitsstättenverordnung geregelt.

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