Lauterbach und Özdemir legen überarbeitete Eckpunkte vor
„Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein“ – so klar positionierten sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem gemeinsamen Koalitionsvertrag für die Legalisierung von Cannabis. Viele Monate und Diskussionen später ist nun aber klar, dass es eine komplette Legalisierung des Rauschmittels so schnell nicht geben wird. Denn der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir am 12. April vorgestellte Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht stattdessen ein Zwei-Säulen-Modell vor, das gegenüber Lauterbachs ursprünglichen Plänen deutlich „abgespeckt“ wurde.
(Eigen-)Anbau und Abgabe in „Cannabis Social Clubs“
Geregelt werden damit der Eigenanbau und der Besitz für den persönlichen Bedarf. Bis zu drei blühende weibliche Cannabispflanzen soll demnach jeder erwachsene Bundesbürger besitzen dürfen, straffrei soll der Besitz von 25 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf bleiben. Außerdem sollen Anbau und Abgabe des Rauschmittels in nicht-gewinnorientierten Vereinen oder sogenannten „Cannabis Social Clubs“ mit jeweils maximal 500 Mitgliedern möglich sein. Bereits existierende Cannabis-Clubs verzeichnen Medienberichten zufolge derzeit einen regelrechten Mitglieder-Ansturm. So berichtet beispielsweise der NDR, dass beim Cannabis-Club in Hannover, der sich als „politische Aktivistengruppe“ seit sieben Jahren für die Legalisierung der Droge einsetze, binnen kürzester Zeit fast 100 Aufnahme-Anträge eingegangen seien.
Wissenschaftlich begleitete Modellprojekte als zweiter Schritt
Den ursprünglich von der Koalition geplanten Verkauf in lizenzierten Fachgeschäften wird es dagegen erst einmal nicht geben. Stattdessen sieht der jetzt präsentierte Gesetzentwurf in einem zweiten Schritt wissenschaftlich begleitete Modellprojekte vor, bei denen in Kommunen mehrerer Bundesländer kommerzielle Lieferketten – von der Produktion über den Vertrieb bis zum Verkauf in Fachgeschäften – getestet werden sollen. Allerdings, so berichtet unter anderem die Tagesschau, ist diese zweite Säule der geplanten Legalisierung „voraussichtlich weiterhin notifizierungspflichtig“. Im Klartext heißt das, dass wohl die EU dabei noch ein Wörtchen mitzureden hat. Wie Lauterbach in diesem Zusammenhang betont habe, sei nicht auszuschließen, dass es bei der ersten Säule bleibt.
► Stimmen zu den Regierungsentwürfen, auch aus der Grünen Branche, lesen Sie in der TASPO 16/2023, die am 21. April erscheint.