Diese habe erheblichen Einfluss auf die Einkaufspreise, worunter sowohl Konsumenten als auch kleine und mittlere Unternehmen leiden würden. Entsprechend hat der Bundesrat die Regierung aufgefordert, Macht und Missbrauchsmöglichkeiten der marktbeherrschenden Lebensmitteleinzelhändler einzuschränken.
Start-up-Unternehmen sollen Kontrolle der Kartellbehörden unterliegen
Mit dem geänderten Wettbewerbsrecht sollen künftig zudem Start-up-Unternehmen der Kontrolle der Kartellbehörden unterliegen. Denn, so begründet der Bundesrat seinen Vorstoß, auch die Geschäftsideen von jungen und innovativen Unternehmen können großes Marktpotenzial und eine entsprechende wirtschaftliche Bedeutung besitzen.
Darüber hinaus will der Bundesrat mit der Gesetzesnovelle geschädigten Verbrauchern und Unternehmen mehr Unterstützung gewähren. Schadenersatzklagen bei Kartellrechtsverstößen sollen sich in Zukunft leichter gerichtlich durchsetzen lassen – durch einen erleichterten Zugang zu Beweismitteln für Geschädigte und verlängerte Verjährungsfristen.
Geldbußen bei Kartellrechtsverstößen künftig auch für lenkende Konzernmutter
Geldbußen aufgrund von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht sollen nach dem Willen des Bundesrats zudem nicht nur gegen die handelnde Tochtergesellschaft, sondern auch gegen die lenkende Konzernmutter verhängt werden können. Und Kartellbeteiligte sollen sich nicht mehr durch Umstrukturierung ihrer Haftung entziehen können.
Weitere Änderungen, für die der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 31. März gestimmt hat, betreffen Presseverlage und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Sie sollen künftig vom Kartellverbot ausgenommen sein.