Warum die EU den Druck auf Deutschland noch einmal erhöht
„Da kommen wir nicht runter“, wird Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast von einer hannoverschen Tagesszeitung zitiert. Wie es heißt, habe die EU den Druck auf Deutschland noch einmal erhöht. Als Gründe dafür gelten drei Bereiche:
- Die Länder hätten versäumt, nitratbelastete Gebiete in den Fällen auszuweisen, in denen sich rote Messstellen innerhalb von unbelasteten Grundwasserkörpern befänden.
- Mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz hätten lediglich drei Länder Gebiete mit hoher Phosphatbelastung kenntlich gemacht.
- Nach wie vor gingen der Kommission die im Referentenentwurf von Deutschland geplanten strengeren Regelungen zur Düngung auf gefrorenen Böden nicht weit genug.
Forderung: Flächen mit Nitrat-belastetem Grundwasser neu ausweisen
Nach den vorgesehenen Regelungen sollen die Länder die erst im vergangenen Jahr abgegrenzten Flächen mit Nitrat-belastetem Grundwasser neu ausweisen. Laut Otte-Kinast rügt die Kommission, dass bundesweit rund ein Drittel der belasteten Nitratmessstellen außerhalb der roten Gebiete liegen. Die EU fordert, diese Areale ebenfalls als Überschussgebiete auszuweisen, damit dort auch verschärfte Düngeregeln gelten.
Ausnahmen für Sonderkulturen in weiter Ferne?
Der Gartenbau nimmt die Meldungen mit großer Besorgnis zur Kenntnis. Christian Ufen, Vorsitzender der Bundesfachgruppe für Gemüse, erklärt: „Mit der ablehnenden Haltung der EU-Kommission rücken die von uns angemahnten Ausnahmen für Sonderkulturen in weite Ferne. Die nun von der EU geforderte Nachbesserung sollte genutzt werden, um das Messstellennetz nachzubessern, Punktquellen zu erfassen und eine gezieltere regionale Abgrenzung der roten Gebiete zu ermöglichen. Dass die Stoffstrombilanz-Verordnung geändert werden muss, kommt nicht überraschend. Der Zeitplan des Bundeslandwirtschaftsministeriums, bis April 2020 zum Abschluss zu kommen, ist äußerst fragwürdig. Planbarkeit und Handlungssicherheit für Anbauer sind damit nicht gegeben.“
Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der TASPO 5/2020, die in unserem Online-Shop abrufbar ist.