Die betroffenen Unternehmen können einen Ausgleich in Höhe von bis zu 50 Prozent des jeweiligen Marktpreises (Basis: der durchschnittliche Wert der Marktpreise im Juni 2007 und 2010) erwarten.
Bis zum 22. Juli müssen die EU-Staaten ihre Ansprüche in Brüssel geltend machen, so ein Sprecher der EU-Kommission.
Mehr zum Thema finden Sie in der aktuellen TASPO Ausgabe 24.