Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können von Erbschaftssteuer befreit bleiben
Die jetzt gefundene Lösung orientiert sich Medienberichten zufolge im Wesentlichen an dem bereits im Juni vorgeschlagenen Kompromiss. So soll nach dem Willen der Abgeordneten für Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten weiterhin die Lohnsummenprüfung entfallen, außerdem können sie von der Erbschaftssteuer befreit bleiben.
Betriebe zwischen sechs und 15 Mitarbeitern müssen nachweisen, dass sie eine bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen nach fünf Jahren erhalten haben, um von einer ermäßigten Erbschaftssteuer zu profitieren. Nach sieben Jahren und dem hundertprozentigen Erhalt der Lohnsumme kann die Erbschaftsteuer entfallen, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind. So darf etwa das Verwaltungsvermögen höchstens 20 Prozent des begünstigungsfähigen Vermögens ausmachen.
BGL: GaLaBau-Betriebe können mit Kompromiss zur Erbschaftssteuer leben
„Eine Einigung bei der Reform der Erbschaftssteuer war längst überfällig. Es ist zwar nicht unsere Wunschlösung, aber mit dem Kompromiss können unsere Betriebe leben“, kommentiert August Forster, Präsident des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) den Kompromiss zur Erbschaftssteuer-Reform.
Noch müssen allerdings Bundestag und Bundesrat dem Kompromiss zustimmen. Forster geht davon aus, dass deren „Go“ schnell erfolgen wird.