Kommt die 2G-Regel im Einzelhandel?
Die Länderchefinnen und -chefs und die Bundesregierung berieten am Donnerstag über neue, verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Für den Einzelhandel sind 2G-Regelungen im Gespräch, auch in Gebieten mit geringeren Inzidenzen. Bei der Kundschaft treffen die Regelungen zunehmend auf Kritik, wie aus einer gemeinsamen Erklärung der Grünen Verbände Zentralverband Gartenbau (ZVG), Verband Deutscher Garten-Center (VDG), Fachverband Deutscher Floristen Bundesverband (FDF), Verband des Deutschen Blumen- Groß- und Importhandels (BGI) und dem Industrieverband Garten (IVG) gemeinsam mit der Erzeugergenossenschaft Landgard hervorgeht. Demnach sehen sich Mitarbeiter:innen des gärtnerischen Fachhandels und der Floristikfachgeschäfte zunehmend dem Unverständnis und sogar Aggressionen seitens einzelner Kund:innen ausgesetzt. Diese hätten damit auf die Durchsetzung von Abstands- und Hygieneregeln reagiert.
Aggressionen und Unverständnis bei Teilen der Kundschaft
Mit der bereits zum Teil in Deutschland eingeführten 2G-Zutrittsregel im Einzelhandel sehen sich die Betriebe von der Politik mit der Durchsetzung dieser Regel konfrontiert. Nur wenige Unternehmen können demnach auf den Service eines Security-Unternehmens am Eingang zurückgreifen und müssen selber den Einlass regeln. Die Verbände erinnern daran, dass man bereits von Beginn an „umsichtig und vorausschauend mit der Pandemie und ihrer Bekämpfung umgegangen sei.“ Es wurden Sicherheits- und Hygienekonzepte, sowie Verhaltensregeln für Mitarbeitende und Kundschaft entwickelt und diese in den Betrieben umgesetzt und fortlaufend angepasst. Die gärtnerischen Produkte seien ein wichtiger Ausgleich in schwierigen Zeiten und geben wichtigen Halt. Es sei demnach ein großes Anliegen auch weiterhin gegenseitig Respekt entgegenzubringen.
HDE sieht Rechtswidrigkeit
Unterdessen meldete sich auch der Handelsverband Deutschland (HDE) zu Wort und kritisierte die geplanten 2G-Regeln im Einzelhandel. Laut einem vom HDE in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten der Kanzlei NOERR sei diese Regelung rechtswidrig. „2G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Laut vorgelegtem Gutachten werden die Berufsfreiheit (Art. 12. Abs. 1 GG), das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG) und das allgemeine Gleichheitsgrundrecht (Art. 3 Abs. 1 GG) verletzt. „2G im Einzelhandel bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter. Deshalb muss das jetzt vom Tisch. Einkaufen mit Maskenpflicht, Abstandsregelungen, Flächenbegrenzungen sowie funktionierenden Hygienekonzepten ist sicher“, so Genth weiter. „Mit 2G drohen vielen Einzelhändlern im Weihnachtsgeschäft massive Umsatzeinbußen von bis zu 50 Prozent.“