Die gesetzeskonforme Umsetzung des Mindestlohns stößt auf einige Fragen, die möglichst kurzfristig und verbindlich beantwortet werden sollten. Kein einfaches Unterfangen, denn Gartenbau und Landwirtschaft bieten eine differenzierte Bandbreite. Bei der Beantwortung müssen die betroffenen Betriebe also mit anpacken.
Arbeitsabläufe an das Mindestlohngesetz anpassen
Die Arbeitsabläufe in Unternehmen müssen künftig verändert und die Mitarbeiterstruktur und –ausstattung im Hinblick auf die Umsetzung des Mindestlohngesetzes (MiLog) neu überdacht werden. Exakte Dokumentation von Pausen und die Einhaltung der gesetzlich festgelegten maximalen Arbeitszeiten beugen Beanstandungen bei Kontrollen durch den Zoll vor. Arbeitszeitkonten sind im Rahmen der tarifvertraglichen Regelungen erlaubt und wer den gesetzlich festgelegten Lohn pro Stunde nicht unterschreitet, muss keine Konsequenzen durch den Zoll befürchten.
Mitte des Jahres sind stichprobenartige, aber umfangende Kontrollen seitens der Zollbehörde zu erwarten. Bis dahin sollte die Umsetzung dieser Kontrollen geklärt sein. Im ganzen Artikel unseres Autors, zu finden in TASPO 09/2015, lesen sie außerdem, wie Unterkunft und Verpflegung für Arbeitnehmer nach dem MiLog geregelt sein sollten. (hgs)