Die Rechtsprechung verlangt, dass er alles ihm Mögliche und Zumutbare unternimmt, um den Verstoß zu unterbinden. Dazu gehört nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auch die Information des Suchmaschinenbetreibers, auf die Löschung eines entsprechenden wettbewerbswidrigen Eintrages hinzuwirken.
Nicht nur Eintragung löschen, sondern auch aus Cache entfernen
Man muss nicht nur dafür sorgen, dass die Eintragung gelöscht wird, sondern auch dafür, dass sie aus dem Cache entfernt wird.
Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 3. September 2015; Aktenzeichen I – 15 U 119/14; CR 2016, Seite 327.
Dr. Peter Schotthöfer ist Anwalt in der Rechts- und Fachanwaltskanzlei Dr. Schotthöfer & Steiner, München.
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