Arbeitnehmer im Gartenbau sollen Inflationsausgleich bekommen
Damit Arbeitnehmer die jährliche Inflation ausgleichen können, empfiehlt JardinSuisse allen Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich günstigen Situation befinden, die Löhne um ein Prozent anzuheben.
Mindestlöhne für Fachkräfte steigen punktuell
Außerdem steigen 2019 die Mindestlöhne für Fachkräfte mit einem neu erlangten Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ im Garten- und Landschaftsbau um 22,05 Euro im Monat. Auch Angestellte in gärtnerischen Produktionsbetrieben und Detailhandel, die ein EFZ besitzen und zugleich drei Jahre Arbeitserfahrung mitbringen, profitieren von der Anhebung des Mindestlohns. Zusätzlich steigt die Entschädigung für ein Mittagessen auf insgesamt 14,11 Euro.
Der Gesamtarbeitsvertrag für die Grüne Branche gilt für die Mitgliederfirmen von JardinSuisse in der Westschweiz in den Kantonen Neuenburg, Freiburg und Jura und in der deutschen Schweiz, ausser in den Kantonen Baselstadt, Baselland und Schaffhausen, welche einen eigenen regionalen GAV haben. Der GAV für die Grüne Branche regelt die Arbeitsbedingungen bei mehr als 1.300 Betrieben mit ungefähr 12.000 Beschäftigten.