A. Allgemeine Bedingungen
1. Geltungsbereich der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der Haymarket Media GmbH, Frankfurter Straße 3d (ARTmax), 38122 Braunschweig (nachfolgend „HAYMARKET“ genannt), mit ihren Auftraggebern und Kunden (nachfolgend „AG“ genannt) im Geschäftsbereich der Print- und Online-Werbung.
Teil A. dieser AGB enthält allgemeine Bedingungen und Teil C. dieser AGB enthält Schlussbedingungen, die beide auf die besonderen Bedingungen in Teil B. dieser AGB gleichermaßen Anwendung finden.
1.2 Die Angebote von HAYMARKET richten sich nur an Unternehmer, soweit im Teil B. dieser AGB nichts Anderweitiges festgelegt ist. Diese AGB kommen daher ausschließlich gegenüber Unternehmern zur Anwendung. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche dahingehende schriftliche Vereinbarung mit HAYMARKET. Diese AGB gelten auch dann, wenn HAYMARKET in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des AG Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4 HAYMARKET behält sich vor, die AGB jederzeit einseitig anzupassen. Änderungen der AGB werden dem AG schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail) oder durch Veröffentlichung auf einer der HAYMARKET Webseiten mitgeteilt. Der AG kann der aktualisierten Version der AGB innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt der Mitteilung widersprechen. Ohne Widerspruch gelten die Änderungen als akzeptiert. Sofern der AG den Änderungen der AGB widerspricht, hat HAYMARKET das Recht, die Vertragsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu beendigen.
1.5 Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes oder des Vorliegens einer rechtsgeschäftsähnlichen Beziehung gültigen, aktuellen Fassung. Sofern nicht anders vereinbart, gelten sie auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte oder rechtsgeschäftsähnlichen Beziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die jeweils geltende Fassung dieser AGB kann unter auf den HAYMARKET-Webseiten abgerufen werden.
2. Vertragsverhältnisse und -inhalte
2.1. Die nach den besonderen Bedingungen in Teil B dieser AGB geschuldeten Leistungen werden nachfolgend auch als „Leistungsgegenstand“ bezeichnet. HAYMARKET steht nicht für die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs ein.
2.2. HAYMARKET ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren (nachfolgend „Fremdleistung“ genannt).
2.3. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungserstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2.4. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien stehen in der folgenden Reihenfolge zueinander:
- Auftragsbestätigung inkl. ihrer eventuellen Anlagen und Detailabsprachen,
- diese AGB, jeweils aktueller Stand, wobei Teil B dieser AGB den Teilen A und C vorgeht,
- gesetzliche Vorschriften.
Bei etwaigen Widersprüchen gelten die Vertragsgrundlagen in der aufgeführten Reihenfolge.
3. Gewährleistung
3.1. Sollten Leistungen von HAYMARKET werkvertraglichen Charakter haben, gelten, vorbehaltlich vorrangiger Bestimmungen im Teil B dieser Bedingungen, die nachfolgenden Regelungen:
3.2. Solche Leistungen unterliegen der Abnahme.
3.3. Etwaige Mängel der Leistung hat der AG unverzüglich schriftlich gegenüber HAYMARKET anzuzeigen. Soweit eine Nachbesserung möglich und mit angemessenem Aufwand durchführbar ist, hat HAYMARKET das Recht, von ihr zu vertretende Mängel zu beseitigen.
3.4. Ein Mangel liegt ausschließlich dann vor, wenn der Leistungsgegenstand nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Die vertragliche Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes ergibt sich insbesondere aus den Bestimmungen der Auftragsbestätigung. Unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
3.5. Bei Verweigerung, Unmöglichkeit, Fehlschlagen oder unzumutbarer Verzögerung der Nachbesserung kann der AG nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen.
3.6. Gewährleistungsansprüche des AG verjähren innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Abschluss der betreffenden Leistungen.
3.7. Ansprüche aufgrund verschuldensunabhängiger Garantiehaftung und das Selbstvornahmerecht sind ausgeschlossen.
3.8. Für Mangelfolgeschäden haftet HAYMARKET nur gemäß den in diesen AGB festgelegten Haftungsregelungen. Diese Haftungsfreizeichnung gilt allerdings nicht, wenn eine Eigenschaftszusicherung vorlag, die den eingetretenen Mangelfolgeschaden umfasst, und wenn der eingetretene Schaden auf dem Fehlen dieser Eigenschaft beruht.
4. Haftung
4.1. Soweit in den übrigen Bestimmungen nicht anderweitig geregelt, haftet HAYMARKET auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenso für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte sowie Erfüllungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet HAYMARKET nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des vorliegenden Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
4.2. HAYMARKET haftet nicht für die im Leistungsgegenstand enthaltenen Sachangaben über Produkte oder Leistungen des AG oder die urheber-, muster-, marken- oder kennzeichenrechtliche Schutzfähigkeit der im Rahmen des Leistungserbringung gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzepte, Entwürfe etc., es sei denn, diese Schutzfähigkeit wurde ausdrücklich schriftlich Vertragsinhalt.
4.3. Die Haftung für Pflichtverletzungen, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt sind, ist auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der AG für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an HAYMARKET gezahlt hat, beschränkt. Das gilt nicht bei der Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
4.4. Für atypische/unvorhersehbare mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet HAYMARKET nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung von HAYMARKET auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, maximal auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der AG für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an HAYMARKET gezahlt hat. Das gilt nicht bei der Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
B. Besondere Bedingungen für Print- und Online-Werbung
1. Vertragsschluss
1.1. Vorbehaltlich entgegenstehender Individualvereinbarungen kommt ein Vertrag durch schriftliche oder textliche Annahme eines Werbeauftrages vom AG durch HAYMARKET zustande. Sofern HAYMARKET ohne eine solche Annahme ein Werbemittel des AG veröffentlicht, liegt darin die konkludente Annahme des Werbeauftrages.
1.2. Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Bedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel eines AG in Online-Medien (einschließlich Informations- und Kommunikationsdiensten wie z.B. Newsletter), insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung (Online-Werbung) bzw. die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen des AG in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung (Print-Werbung).
1.3. Soweit Werbeagenturen Werbeaufträge erteilen, kommt der Vertrag, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, mit der Werbeagentur zustande. Für den Fall einer anderen schriftlichen Vereinbarung muss der Werbungtreibende von der Werbeagentur namentlich benannt werden.
1.4. Die Werbung wird auf den vereinbarten Werbeplätzen und grundsätzlich zu den vertraglich bestimmten Schaltzeiträumen platziert. Soweit es HAYMARKET angesichts der Gestaltung des Werbemittels oder des Werbeumfeldes erforderlich erscheint, darf HAYMARKET jedem Werbemittel eine deutliche Kennzeichnung als Werbung hinzufügen, ohne dass dies einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf. Grundsätzlich ist jedoch der AG zu einer solchen Kennzeichnung bereits bei der Erstellung der Werbung verpflichtet, soweit dies gesetzlich erforderlich und ihm erkennbar ist.
1.5. Eine rechtliche Beratung in Bezug auf die Kennzeichnungspflicht von Werbung übernimmt HAYMARKET nicht.
1.6. HAYMARKET ist bei der inhaltlichen Gestaltung des Umfeldes des Werbemittels grundsätzlich frei, soweit nicht vertraglich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Zahlungsart, Preise, Preisänderungen, Rabatte
2.1. Der AG ist vorleistungsverpflichtet. AG hat den ihm in Rechnung gestellten Preis vor Veröffentlichung der Werbung zu entrichten hat. Zahlungen des AG sind sofort nach Rechnungserhalt fällig.
2.2. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste von HAYMARKET (Mediadaten). Eine Änderung der Preisliste bleibt vorbehalten. Für bestätigte Aufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie von HAYMARKET mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Werbung angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem AG ein Rücktrittsrecht vom Werbeauftrag, bei Werbeaufträgen ein Kündigungsrecht zu. Das Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
2.3. Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht enthalten; sie wird in der gesetzlich geltenden Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Grundpreis ist die Vergütung für die Schaltung der Werbung. Er enthält keine Produktionskosten oder sonstigen Kosten. Diese werden, soweit sie anfallen, gesondert berechnet und gehen zu Lasten des AG.
2.4. Soweit der AG Zahlungen trotz Fälligkeit ganz oder teilweise nicht bewirkt, kommt er durch Mahnung oder 14 Tage nach Fälligkeit der Rechnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in der gesetzlich bestimmten Höhe berechnet. HAYMARKET kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des AG entsteht, und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
2.5. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten von HAYMARKET zu halten.
2.6. Die in der Preisliste aufgeführten Rabatte werden auf die Gesamtrechnungssumme für ausgestrahlte Werbung innerhalb eines Kalenderjahres gewährt. Rabattangaben im Rahmen der Auftragsabwicklung auf maschinell erstellten Belegen sind daher nur als vorläufig zu betrachten.
3. Agenturvergütung
Für alle Werbeaufträge, die über eine Agentur abgeschlossen werden, wird eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf das Rechnungsnetto an die Agentur gewährt, d.h. auf die Rechnungssumme ohne Umsatzsteuer, nach Abzug von Rabatten, aber vor Skonto. Bei Veränderung eines Rabattes durch Zubuchung oder Storno wird die Agenturvergütung neu berechnet. Es folgt dann ggf. eine Nachbelastung oder Auszahlung. Voraussetzung für die Agenturvergütung sind die Fakturierung an die Agentur und der Nachweis der Agenturtätigkeit vor der ersten Buchung.
4. Mitwirkungspflichten AG
4.1. Der AG ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben von HAYMARKET entsprechen de Werbemittel rechtzeitig und vollständig vor Schaltungsbeginn anzuliefern, sowie sicherzustellen, dass durch die Werbemittel keine Gefahren ausgehen, etwa durch Viren oder sonstige technische Probleme. Sollten HAYMARKET aus der Verwendung der vom AG überlassenen Werbemittel Schäden entstehen, hat der AG HAYMARKET von diesen freizustellen. Bei verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung kann keine Gewähr für die vereinbarte Werbeschaltung übernommen werden.
4.2. Die Vorlagen müssen, falls sie nicht von HAYMARKET erstellt werden, per E-Mail als Bilddateien, die die vorgegebenen Pixel-Formate aufweisen, geliefert werden. Es gelten insofern die in den Mediadaten angegebenen Mindestformate und -profile. Der AG wird baldmöglichst und unter Angabe von Gründen benachrichtigt, wenn entdeckt wird, dass Werbemitteldaten und -materialien unbrauchbar sind oder sonst nicht den vertraglichen Vorgaben entsprechen. Der AG trägt das Risiko bei der Übermittlung von Werbemitteldaten und -materialien. Die Werbemitteldaten und -materialien und sonstige Informationen sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: Haymarket Media GmbH Frankfurter Straße 3d (ARTmax) 38112 Braunschweig oder anzeigendispo@haymarket.de
4.3. Kosten bei HAYMARKET für vom AG gewünschte oder zu vertretende Änderung des Werbemittels hat der AG zu tragen.
5. Laufzeit und Beendigung, Stornierung
5.1. Die Laufzeit der Werbung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.
5.2. Ist dem AG im Werbeauftrag das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Werbeauftrag innerhalb eines Kalenderjahres seit Abschluss abzuwickeln.
5.3. Angenommene und damit rechtsverbindliche Aufträge unterliegen folgenden Stornofristen und Stornogebühren:
- 1 Woche vor Anzeigenschluss = 25% des Auftragswertes
- 1 Woche nach Anzeigenschluss = 50% des Auftragswertes
- ab Druckunterlagenschluss-Termin = 75% des Auftragswertes.
5.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung besteht insbesondere, wenn eine Partei gegen wesentliche Verpflichtungen oder wiederholt gegen nicht wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis verstößt und den Verstoß auch nach Aufforderung durch die andere Partei nicht binnen angemessener Frist beseitigt, oder einer Partei das Festhalten am Vertrag infolge von höherer Gewalt nicht zumutbar ist, oder über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder die Eröffnung unmittelbar bevorsteht.
6. Ablehnung, Sperrung
6.1. Es besteht keine Verpflichtung von HAYMARKET, Werbemittel vor Annahme des Auftrages zu prüfen. HAYMARKET behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen bzw. zu sperren, wenn er zu der Auffassung gelangt, dass:
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
- deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet
oder
- deren Veröffentlichung für HAYMARKET wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
6.2. Insbesondere kann HAYMARKET ein bereits veröffentlichtes Werbemittel sperren, wenn AG nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen des vorstehenden Absatzes erfüllt werden. Sofern einer der vorstehend aufgeführten Fälle vorliegt, wird HAYMARKET den AG unverzüglich darüber informieren, dass HAYMARKET das Werbemittel nicht veröffentlichen bzw. sperren wird.
6.3. Beilagenaufträge sind für HAYMARKET erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung durch HAYMARKET bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
6.4. Bei einer Ablehnung oder Sperrung stehen dem AG gegenüber HAYMARKET keinerlei Ansprüche zu.
7. Nutzungsrechte, Freistellung
7.1. Der AG garantiert, dass er an allen zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Inhalten ausreichende Rechte besitzt, durch die Bearbeitung und Veröffentlichung keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte, etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt werden und die Werbemittel keine sittlich anstößigen Inhalte aufweisen. Der AG stellt HAYMARKET im Rahmen des Werbeauftrages auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung entsprechender Rechte oder Bestimmungen geltend gemacht werden. Ferner stellt AG HAYMARKET von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei.
7.2. Die Freistellung gilt auch im Falle der Einleitung eines behördlichen oder strafrechtlichen Verfahrens gegen HAYMARKET aufgrund eines Werbemittels vom AG.
7.3. AG überträgt HAYMARKET sämtliche für die Nutzung der Inhalte in Medien aller Art, d.h. insbesondere in Print und Online, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in den für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Medienformen.
7.4. Die Weiterverwendung der von HAYMARKET erbrachten Leistungen - insbesondere im Hinblick auf die Erstellung von Grafiken - außerhalb der über gebuchten Platzierung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung von HAYMARKET.
8. Zusätzliche Regelungen zur Gewährleistung
8.1. Zusätzlich zu den Regelungen zur Gewährleistung in Teil A dieser AGB gilt das Folgende.
8.2. HAYMARKET gewährleistet im Rahmen des üblichen technischen Standards die bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem AG ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt daher nicht für unerhebliche Fehler bei der Wiedergabe des Werbemittels. Ferner gilt die Gewährleistung nicht bei Fehlern, die durch
- technische Störungen, insbesondere einem Leitungs- und/oder Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch eine Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert hervorgerufen wurden und HAYMARKET dies nicht zu vertreten hat.
8.3. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der AG die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. Bei rubrizierten Anzeigen gewährleistet HAYMARKET den Abdruck in der jeweiligen Rubrik, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
8.4. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der AG bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche, soweit die ungenügende Veröffentlichung hierauf beruht. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der AG nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. Der AG hat das in Auftrag gegebene Werbemittel unverzüglich nach seiner ersten Schaltung zu prüfen und einen eventuellen Mangel, der sich zeigt, unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Schaltung schriftlich gegenüber HAYMARKET anzuzeigen. Sofern keine Mangelanzeige des AG innerhalb dieses Zeitraumes bei HAYMARKET erfolgt, gilt die Ausführung des Auftrages als genehmigt. Im Fall einer von HAYMARKET zu vertretender mangelhafter Ausführung des Auftrages, über die der AG, wie oben niedergelegt, bei HAYMARKET rechtzeitig Anzeige gemacht hat, ist die Haftung auf Nachbesserung bzw. Ersatzveröffentlichung beschränkt. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, hat der AG die Wahl, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten.
9. Aufbewahrung, Archivierung, Herausgabe von Daten und Unterlagen
9.1. Alle von HAYMARKET für AG hergestellten Werbemittel sind von HAYMARKET für einen Zeitraum von drei Monaten, beginnend mit dem Beginn der betreffenden Werbemaßnahme, sachgemäß aufzubewahren und während dieser Zeit auf Wunsch des AG auszuhändigen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen dem AG auf dessen schriftliche Anforderung ausgehändigt, andernfalls vernichtet. Die vorgenannten Unterlagen können auch in digitaler Form aufbewahrt werden.
9.2. Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches kann HAYMARKET sofort vernichten.
9.3. HAYMARKET liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung von HAYMARKET über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
C. Schlussbedingungen
1. Vertraulichkeit und Datenschutz
1.1 HAYMARKET wird die übermittelten Leistungsgegenstände nach dem neuesten Stand der Technik vertraulich behandeln; HAYMARKET kann allerdings bei einer elektronischen Datenkommunikation keine 100%ige Vertraulichkeit gewährleisten.
1.2 Die Parteien werden alle Unterlagen, Informationen und Daten, die sie zur Durchführung der Vertragsbeziehung erhalten und die ihnen als vertraulich bezeichnet werden, als solche behandeln und nur zur Durchführung der jeweiligen Vertragsbeziehung verwenden. Als vertraulich gelten insbesondere auch die zwischen den Parteien abgeschlossenen Aufträge. Die Parteien werden ihren von den Leistungen betroffenen Mitarbeitern und involvierten Dritten, insbesondere Subunternehmer, eine entsprechende Verpflichtung auferlegen. Diese Verpflichtungen bleiben auch nach der Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, für weitere zwei Jahre, gerechnet ab Vertragsende, bestehen.
1.3 Der AG ermächtigt HAYMARKET, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne geltender Datenschutzgesetze zu verarbeiten, soweit die Verarbeitung einer gesonderten Ermächtigung bedarf und soweit keine anderweitige gesetzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht. HAYMARKET erklärt, dass ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zu Geheimhaltung und zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet worden sind und HAYMARKET alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften geltender Datenschutzgesetze zu gewährleisten.
2. Abtretung und Aufrechnung
Der AG kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HAYMARKET die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag übertragen. Der AG darf gegen Forderungen von HAYMARKET nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
3. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare, von HAYMARKET nicht zu vertretende Ereignisse, die eine Erbringung der vertraglichen Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweise unmöglich machen, wozu auch Pandemie, Streik, Aussperrung und behördliche Anordnungen zählen, berechtigen HAYMARKET, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. HAYMARKET wird den AG über den Eintritt derartiger Leistungshindernisse unverzüglich informieren. Überschreiten die sich aus einem Ereignis gemäß vorstehendem Satz 1 ergebenden Verzögerungen den Zeit-raum von sechs Wochen und ist eine Anpassung des Vertrages beiden Parteien nicht möglich und nicht zumutbar, sind beide Parteien von ihren in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungspflichten befreit. Von HAYMARKET erbrachte Leistungen sind entsprechend ihrem Anteil durch den AG zu vergüten. Schadensersatzansprüche sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
4. Form
4.1 Für alle Vereinbarungen HAYMARKET und dem AG bezüglich der vertraglich geschuldeten Leistungen und aller Modalitäten der Leistungserbringung gilt, soweit in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder in diesen AGB nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich mindestens das Textformerfordernis.
4.2 Für alle anderen rechtserheblichen Erklärungen und Anzeigen des AG gegenüber HAYMARKET in Bezug auf die Bestellung (z. B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt, Kündigung) gilt das Schriftformerfordernis. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben hiervon unberührt.
5. Erfüllungsort, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
5.1 Erfüllungsort ist Braunschweig.
5.2 Gerichtsstand für alle sich zwischen HAYMARKET und AG ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Braunschweig.
5.3 Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5.4 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. Dies gilt entsprechend für die Ausfüllung einer Vertragslücke.
5.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.